Jeder, der in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte – wie zum Beispiel Anlageberatung – betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis. Für die Erteilung dieser Erlaubnis, die neben persönlicher Zuverlässigkeit auch die nötige Sachkunde und Erfahrung voraussetzt, ist die Finanzaufsicht BaFin zuständig. In ganz Deutschland besitzen nur ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute diese Zulassung.